Fragen zum Thema DGUV? Wir helfen weiter.

Die DGUV Vorschrift 3 sieht für alle Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen vor, dass alle verwendeten elektrischen Betriebsmittel (vom Mehrfachstecker bis zur Produktionsstraße) regelmäßig überprüft werden müssen. Die Prüfung aller elektrischen Betriebsmittel ist bereits seit 1973 verpflichtend. Grundlagen dafür sind § 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Betriebssicher­heits­verordnung (BetrSichV), die technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3). Durch die normgerechte Prüfung soll sichergestellt werden, dass elektrische Anlagen sowie Betriebsmittel ordnungsgemäß funktionieren und von Ihnen keine Gefahr ausgeht.

Wichtig zu wissen: Die Kosten, die durch einen Unfall oder Brand entstehen können, werden ohne Prüfnachweis in der Regel nicht von der Unfall- bzw. Feuerversicherung übernommen und der Unternehmer haftet persönlich. Darüber hinaus ist die fehlende Prüfung unter Umständen – bei einem schwerwiegenden Unfall oder Brand – nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat (Änderung seit 2009) nach §26 BetrSichV.

Grundsätzlich müssen alle im Unternehmen vorhandenen elektrischen Betriebsmittel und Anlagen instandgehalten und geprüft werden.

Dazu gehören unter anderem:

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel wie beispielsweise Laptops, Monitore oder Verlängerungskabel,

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel wie Kühlschränke, oder verbaute Präsentationstechniken.

Ortsfeste elektrische Anlagen wie Hauptverteilung, Unterverteilung oder Steckdosen

 

Vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme geprüft werden müssen. Auch nach einer Reparatur – sprich Wiederinbetriebnahme – ist eine Überprüfung verpflichtend.

Darüber hinaus gibt es individuelle Fristen für die Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG, §3BetrSchV und §3BGV/GUV-V A, in denen die Prüfung erfolgen muss. Sprechen Sie uns an – wir ermitteln für Sie einen gesetzeskonformen und sicheren Prüfzyklus.

Die DGUV V3 Prüfung darf nur von befähigten Personen wie Elektrofachkräften oder elektrisch unterwiesenen Personen (EUP) durchgeführt werden.

Wir bei der PEP Service arbeiten nur mit ausgebildeten Elektrofachkräften nach TRBS 1203. So stellen wir sicher, dass Ihr Prüfablauf gewissenhaft durchgeführt wird und Sie am Ende ein rechtssicheres Prüfprotokoll in den Händen halten.

Wer die Prüfung in seinem Unternehmen nicht oder nur laienhaft durchführen lässt, haftet im Schadensfall vollumfänglich. Das bedeutet, dass der Geschäftsführer im schlimmsten Fall sogar im Gefängnis landen kann, wenn es beispielsweise zu einem Personenschaden kommt. Auch für Verdienstausfälle durch Produktionsstopps oder Störungen haftet der Verantwortliche im Betrieb persönlich.

Wir sind in der DACH- Region, sprich in Deutschland, Österreich und Schweiz vertreten und damit garantiert in Ihrer Nähe zu finden. Sprechen Sie uns an – Wir finden schnellstmöglich einen Termin, um Ihr morgen sicher zu machen.

Den genauen Preis besprechen wir mit Ihnen nach einer ausführlichen Analyse verschiedenster Einflussfaktoren. So spielen beispielsweise die Anzahl der geprüften Räume und Geräte oder auch der Spezialisierungsgrad eine Rolle. Bei einem persönlichen Gespräch gehen wir gern genauer darauf ein und kalkulieren gemeinsam mit Ihnen das bestmögliche Angebot.

Wir von der PEP bieten Präzision und Qualität auf höchstem Niveau – und das in allen Bereichen. Von der persönlichen Betreuung durch Ihren eigenen Ansprechpartner, einer flexiblen und schnellen Terminierung bis hin zur rechtssicheren, nachhaltigen Prüfdokumentation sowie einer permanenten Kostentransparenz ist bei uns alles selbstverständlich. Überzeugen Sie sich selbst – Sie finden uns garantiert in Ihrer Nähe, denn wir agieren bundesweit.